Digitale Souveränität für die Schweiz

Die Schweiz will sich im digitalen Raum selbstbestimmt bewegen und resilienter werden. Die Bundesverwaltung ist gefordert, die digitale Souveränität bei IT-Vorhaben systematisch zu prüfen und zu stärken.

Von Eveline Rutz · 15. März 2026

Was digitale Souveränität für die Schweiz bedeutet (Bild: Dominique Vernier)

Der Bundesrat möchte die Position der Schweiz in der digitalen Welt festigen. Er will die digitale Souveränität fördern, damit der Staat seine Aufgaben erfüllen kann. Er hat bestehende Strukturen sowie Prozesse analysiert, eine Definition festgelegt und Handlungsbedarf identifiziert. Für die Bundesverwaltung gelten seit Anfang Jahr neue, verbindliche Leitlinien.

«Wir wollen souverän bleiben; wir wollen weiterhin die Sicherheit haben, auf unserem eigenen Territorium entscheiden zu können», sagte Ignazio Cassis im Parlament. «Wir wollen uns vor unzulässigen Eingriffen in unsere staatlichen Kompetenzen schützen.» «Doch», gab der Aussenminister zu bedenken, «der digitale Raum kennt keine physischen Grenzen.»

Wie IT-Dienste aufgebaut, angeboten und genutzt werden, geht mit neuen Abhängigkeiten und Risiken einher. Wo sich ein IT-Prozess abspielt, ist oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Ein digitaler Vorgang kann elementare Interessen eines Landes betreffen, ohne auf dessen Staatsgebiet abzulaufen. Hinzu kommt, dass ein Grossteil der digitalen Infrastruktur von privaten Anbietern bereitgestellt wird. Sie können entsprechend Einfluss ausüben, während Behörden weniger direkte Gestaltungsmacht haben.

Die digitale Souveränität zu stärken und Risiken einzuschätzen, ist äusserst komplex geworden. Neben technischen Aspekten gilt es dabei zunehmend, regulatorische und geopolitische Entwicklungen zu berücksichtigen. Der Bund schreibt im «Bericht zur Digitalen Souveränität der Schweiz»: «Die zunehmende Bereitschaft von Staaten, den Zugang zu den von ihnen beherrschten digitalen Technologien als Druckmittel einzusetzen, stellt hochdigitalisierte Staaten wie die Schweiz vor Herausforderungen». Rahel Estermann, Co-Geschäftsführerin der Digitalen Gesellschaft, spricht von einem «neuen Zeitalter». Technische Infrastruktur sei zu «einem Instrument der Geopolitik» geworden. Die Schweiz habe gegenüber den USA oder asiatischen Ländern, die Standorte grosser Big Tech Unternehmen sind, einen schweren Stand. Als Nicht-EU-Mitglied stehe sie zusätzlich abseits und sei sehr verwundbar.

Ingnazi Cassis
Bundesrat und Vorsteher EDA
«Der digitale Raum kenn keine physischen Grenzen.»
Rahel Estermann
Co-Geschäftsführerin der digitalen Gesellschaft
«Digitale Souveränität sollte bei öffentlichen Beschaffungen konsequent eingefordert werden.»

Schweiz verfolgt einen pragmatischen Ansatz

Der Bundesrat definiert digitale Souveränität «als die erforderliche Kontroll- und Handlungsfähigkeit im digitalen Raum, um die Erfüllung staatlicher Aufgaben sicherzustellen.» Dabei stützt er sich auf die verfassungsmässigen Grundsätze der Subsidiarität, der Verhältnismässigkeit, der Eigenverantwortung sowie der Wirtschaftsfreiheit. Die öffentliche Hand soll bestehende digitale Ressourcen demnach selbstbestimmt und resilient nutzen. Die Verantwortlichen sollen sich möglicher Abhängigkeiten bewusst sein, Risiken minimieren und für den Krisenfall eine Exit-Strategie bereithalten. In strategisch relevanten Bereichen soll der Staat eigene Infrastrukturen aufbauen, wie dies bei der E-ID geschieht.

Die Europäische Union strebt mehr Autonomie und Macht an. Sie will den digitalen Wandel aktiv gestalten und global wirken. Die EU definiert digitale Souveränität nicht einheitlich, orientiert sich aber stark am Konzept der strategischen Souveränität. Sie legt eigene Regeln und Standards fest, um ihre Werte etwa beim Datenschutz durchzusetzen. Sie fördert technologische Komponenten, eigene Infrastrukturen und Datenräume. Ein Beispiel für solche Bemühungen ist Gaia-X. Die geplante Plattform soll sich durch ein hohes Sicherheitsniveau, Transparenz, Interoperabilität und eine dezentrale Struktur auszeichnen. Sie soll eine Alternative zu den Cloud-Diensten von Amazon, Microsoft und Google darstellen.

Der Bundesrat will aussen- und sicherheitspolitischen Faktoren künftig stärker Rechnung tragen. Er hat deshalb eine neue Arbeitsgruppe eingesetzt, die aus Mitarbeitenden des Staatssekretariats für Sicherheitspolitik (SEPOS) und der Direktion für Völkerrecht (DV) besteht. Die IDAG (Interdepartementale Arbeitsgruppe Digitale Souveränität) soll die laufenden Arbeiten der Bundesbehörden überblicken und bei Bedarf koordinieren. Sie hat zudem den Auftrag, Risiken für die digitalen Ressourcen des Bundes zu identifizieren, einzuschätzen und allenfalls Massnahmen vorzuschlagen. Sie ist bis Ende 2027 befristet.

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Nutzen, Kosten und Risiken abwägen

Die Bundesverwaltung soll bei IT-Vorhaben einheitlich vorgehen. Sie soll digitale Souveränität frühzeitig und systematisch beurteilen sowie fördern. Daniel Markwalder, der Delegierte des Bundesrats für digitale Transformation und IKT-Lenkung, hat dafür verbindliche Leitlinien erlassen. Diese geben einerseits grundlegende Ziele vor. Sie unterscheiden dabei die sechs strategischen Eckwerte «Unabhängigkeit und Kontrolle», «Kosten und Wirtschaftlichkeit», «Resilienz», «Datenschutz und Informationssicherheit», «Zusammenarbeit mit Partnern und Standards» sowie «Innovation und Zweckmässigkeit». Andererseits legen die Leitlinien dar, auf welchen Ebenen Massnahmen zur Stärkung der digitalen Souveränität ansetzen. Sie veranschaulichen dies anhand eines Modells mit acht technologischen Ebenen. Dazu zählen Rohmaterialien, Komponenten, Grundversorgung/Ressourcen, Kommunikationsinfrastruktur, IT-Infrastruktur und Infrastrukturdienste, Plattformen und Plattformdienste, Datenräume, Softwaretechnologie und Softwaredienste sowie Rechts- und Wertesystem. Je nach Schicht haben die Bundesstellen mehr oder weniger Handlungsspielraum. Projektverantwortliche sind gefordert, beide Dimensionen einzubeziehen und mögliche Spannungsfelder zwischen Zielsetzungen – beispielsweise zwischen Kosten und Unabhängig oder zwischen Innovation und Datenschutz – effizient abzuwägen.

Die Bundeskanzlei ist zurzeit daran, die Eckwerte in das Projektmanagement (HERMES) zu integrieren und ergänzende Hilfsmittel sowie Informationsangebote zu erarbeiten. Kantonale Behörden verfolgen die Arbeiten des Bundes aufmerksam und orientieren sich an diesen. Sie berücksichtigen jedoch ebenso kantonale Prioritäten, kantonales Recht sowie interkantonale Informationen.

Das Thema sei auf der politischen Agenda angekommen, sagt Rahel Estermann. «Breite Kreise sind sich inzwischen bewusst, dass Abhängigkeiten im digitalen Raum erpressbar machen». Die IT-Expertin wünscht sich allerdings mehr Entschlossenheit. Ihrer Meinung nach sollte digitale Souveränität etwa bei öffentlichen Beschaffungen konsequent eingefordert werden. Behörden und Firmen sollten sich zudem stärker für eigene Lösungen engagieren – «statt immer teurere Lizenzen zu zahlen.»

Eveline Rutz

Über Eveline Rutz

Eveline Rutz ist freie Journalistin. Sie schreibt vor allem über politische, wissenschaftliche und gesellschaftliche Themen.