Die folgenden zehn Empfehlungen der TA-Swiss-Studie umfassen auch kommerzielle Services wie Deadbots. Dies sind individuelle Chatbots, die das Sprech- und Schreibverhalten einer verstorbenen Person nachahmen. Sie sind damit eine Anwendung von «Grief Tech» (Trauertechnologie) und ein «Digital Afterlife»-Dienst (digitales Nachleben).
- 1. Sensibilisierung: Die meisten Menschen denken nicht darüber nach, was nach ihrem Tod mit ihren digitalen Daten passiert. Deshalb ist es wichtig, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und sich zu informieren
- 2. Gesellschaftliche Diskussion: Wie wünschenswert ist ein virtuelles Weiterleben in Form von Avataren oder sogenannten Deadbots? Eine breite gesellschaftliche Diskussion sollte darüber angestossen werden.
- 3. Persönlichkeitsschutz: Persönliche Daten Verstorbener sind besonders sensibel. Anbieter von «Digital Afterlife»-Diensten müssen hohe Qualitätsstandards erfüllen, um Missbrauch zu verhindern.
- 4. Förderung: Um die Vorteile der digitalen Nachlassplanung nutzen zu können, sollten geeignete Rahmenbedingungen wie angemessene Vergütungen und elektronische Identifizierungsmöglichkeiten geschaffen werden.
- 5. Individuelle Begleitung: Anwendungen von «Grief Tech» können helfen, aber auch zusätzliche Einsamkeit verursachen. Daher sollte eine erschwingliche und leicht zugängliche individuelle Begleitung für Trauernde verfügbar sein.
- 6. Schulung: Bestattungsunternehmen und Trauerbegleiter sollten die Risiken von «Digital Afterlife»-Diensten kennen und vermeiden können, um die Trauerprozesse der Hinterbliebenen nicht zu verlängern.
- 7. Künstliche Intelligenz: Mit dem Fortschritt der Technik und generativer KI werden persönliche Daten vermehrt für Avatare und Deadbots genutzt. Informieren sie sich über die Rechte als (künftige) Verstorbene und Angehörige.
- 8. Rechtliche Grundlagen: Das Schweizer Recht kennt noch keine gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Daten Verstorbener. Der Gesetzgeber sollte Voraussetzungen schaffen, damit jeder Mensch die Kontrolle über seine Daten nach dem Tod erhält.
- 9. Recht auf Löschung: Anbieter von «Digital Afterlife»-Diensten müssen das Recht auf Datenlöschung gewährleisten. Jede Person sollte durchsetzen können, dass ihre digitalen Spuren vollständig gelöscht werden.
- 10. Recht auf Nicht-Wissen: Hinterbliebene sollten die Möglichkeit haben, sich zu weigern, Nachrichten oder andere digitale Hinterlassenschaften von Verstorbenen zu empfangen.