Eine digitale Identität besteht aus Informationen, die eine online handelnde Person repräsentieren. Die digitale Identität wird benötigt, um im digitalen Raum verfügbare Services vor Missbrauch zu schützen. Bei gewissen Services geht es auch darum, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, z. B. weil die handelnde Person mindestens 18 Jahre alt sein muss, oder weil die schweizerische Staatsangehörigkeit gefordert wird.
Formen digitaler Identität: Von Passwort bis Zwei-Faktor-Authentifizierung
Heute gibt es diverse Varianten von digitalen Identitäten. Im einfachsten Fall ist es ein selbstgewählter Benutzername, oft wird auch eine E-Mail-Adresse zur Identifikation verwendet. Zusätzlich zur Identifikation, also dem «Login-Namen», wird üblicherweise auch ein Verfahren genutzt, welches nur der Identitäts-Besitzer erfüllen kann. Zum Beispiel indem ein geheimes Passwort zum Einsatz kommt, welches der Besitzer oder die Besitzerin der Identität festgelegt hat. Zunehmend wird heute auch ein sogenannter zweiter Faktor zum Standard, so etwa die Gesichtsverifikation auf dem Mobiltelefon, die Eingabe eines alle 30 Sekunden neu generierten Verifizierungscodes aus einer One-Time Password App oder eine Push-Nachricht einer mobile App wie z. B. Microsoft Authenticator, welche bestätigt werden muss. Dieser zweite Faktor soll den Identitätsdiebstahl und -missbrauch erschweren und damit die Sicherheit des eigenen Accounts stärken.
Verwaltung stellt hohe Anforderungen an Identitäten
Für Behördendienste braucht es sichere Identitätsnachweise. Während z. B. am physischen Schalter einer Gemeinde der Pass oder die ID verlangt wird, übernehmen das im digitalen Raum Lösungen wie AGOV oder die kommende E-ID. Der Pass wurde unter kontrollierten Bedingungen im Passbüro ausgestellt und er kann dank diversen Sicherheitsmerkmalen als echt (oder gefälscht) validiert werden. Da zunehmend auch heikle Behördendienstleistungen über digitale Services verfügbar gemacht werden, braucht es somit eine ähnlich vertrauenswürdige digitale Identität. Diese muss mehrere Anforderungen erfüllen:
- Sie muss bestimmte Informationen liefern, z. B. die AHV-Nummer des Einwohners oder der Einwohnerin, damit die Verknüpfung der Person zu den Daten im Behördensystem erfolgen kann.
- Sie muss durch einen klar definierten Registrationsprozess entstanden sein, damit von der Korrektheit der Informationen ausgegangen werden kann.
- Sie muss digital verifizierbar sein, so dass eine Fälschung erkannt werden kann.
- Sie soll dem Nutzer respektive der Nutzerin so viel Kontrolle über seine Daten wie möglich bieten.
Mit AGOV steht heute bereits eine staatlich bereitgestellte digitale Identität zur Verfügung. AGOV basiert auf seit vielen Jahren bewährten Technologien und verfügt über eine mobile App als zweiten Faktor für zusätzliche Sicherheit. Sie kann bereits genutzt werden, zum Beispiel um im Kanton Zürich die Steuererklärung einzureichen. Technisch gesehen kann die AGOV-Identität mit der verbreiteten SwissID (herausgegeben von SwissSign) verglichen werden.
Die neue E-ID: Digitale Identität mit Datenschutz und Kontrolle
Um der Bevölkerung noch mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben, ist nun auch die sogenannte elektronische Identität, kurz E-ID, in Entwicklung. Die E-ID wird wiederum vom Schweizer Staat herausgegeben. Möchte eine Person eine E-ID erhalten, so kann sie dafür das Passbüro aufsuchen oder den sicheren Online-Registrationsprozess durchführen. Beantragen dürfen die E-ID Schweizer:innen und Inhaber:innen eines Ausländerausweises. Die elektronische Identität basiert auf dem Prinzip der Self-Sovereign Identity (SSI). Diese ermöglicht den Nutzer:innen, selber zu entscheiden, welche Informationen mit einem digitalen Service geteilt werden. Das sorgt für ein grosses Mass an Kontrolle über die eigenen Daten und schafft Vertrauen beim Einsatz der Identität.
Die E-ID soll gemäss aktueller Planung 2026 verfügbar werden. Sie wird kompatibel sein mit AGOV, sodass Behördenservices, welche sich nun an AGOV anschliessen, auch mit der E-ID verwendet werden können. Um die E-ID nutzen zu können, ist ein Smartphone vorausgesetzt, auf dem die «Swiyu»-App, das digitale Wallet des Bundes, installiert wird.
E-ID als Katalysator für durchgängige E-Government-Dienstleistungen
Auf der Basis der Schweizer E-ID entwickelt sich ein Ökosystem, welches es auch Fachanwendungen in der Rolle als Aussteller ermöglicht, sogenannte Verified Credentials (VC) auszustellen oder zu prüfen. Ein VC ist eine digitale Bestätigung über einen Sachverhalt. VC können wiederum in anderen Fachanwendungen verwendet werden. Damit ist die Grundlage gelegt, um Behördenprozesse über mehrere Ämter durchgehend zu digitalisieren.
Davon profitieren auch die Fachlösungen und E-Gov-Services von Abraxas: So könnte zum Beispiel künftig eine Wohnsitzbestätigung auf diesem Weg als Verified Credential den Einwohner:innen digital zur Verfügung gestellt werden. Aber auch im Bereich der digitalen Demokratie ist eine eindeutige Online-Identifikation unverzichtbar. So ist die E-ID oder AGOV eine Voraussetzung für E-Collecting.
Abraxas beschäftigt sich darum schon länger intensiv mit digitalen Identitäten, ihren Anforderungen und den Entwicklungen in diesem Bereich. Ziel ist es, Fachlösungen und Onlineservices nahtlos mit sicheren Identitätslösungen wie AGOV und der neuen E-ID zu verknüpfen. So wird die E-ID zum regelrechten Katalysator für eine zukunftsfähige, digitale Verwaltung in der Schweiz.

Über Peter Gassmann
Peter Gassmann leitet bei Abraxas den Bereich Solution Engineering und ist Mitglied der Geschäftsleitung. Er trägt die Verantwortung für die Entwicklung innovativer und gleichzeitig sicheren Software für die öffentliche Hand.