Die E-ID ist 2019 gescheitert, weil man sie privaten Anbietern überlassen wollte. Der neue Anlauf setzt auf eine staatliche Lösung mit einer dezentralen Lösungsarchitektur, welche auf maximalen Schutz der Privatsphäre setzt.
Technisch spricht man vom Self-Sovereign-Identity-Ansatz (selbstbestimmte Identität): Inhaber:innen der E-ID sollen grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben. Der Datenschutz wird unter anderem durch das technische System selber, durch minimale Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) und eine dezentrale Datenspeicherung gewährleistet. Zentral für den Erfolg eines SSI-basierten E-ID Ökosystems ist der einfache Zugang zu geeigneten Wallets. In einer solchen digitalen Brieftasche können Dokumente und Identitätsnachweise abgelegt werden.
Der Bund als Aussteller stellt ein Basisregister zur Verfügung. Dieses ist ein zentrales Element der Vertrauensinfrastruktur. Es ermöglicht allen denkbaren Verifikator:innen, die Aussteller:innen zu identifizieren und die Authentizität und Integrität der vorgewiesenen elektronischen Nachweise zu überprüfen. Das heisst, die E-ID beruht auf einer staatlich betriebenen Infrastruktur, die auch ausserhalb von E-Government verwendet werden kann, um damit maximalen Mehrwert und Nutzen für die Bevölkerung der Schweiz zu generieren.
Das Vertrauensnetzwerk ist also die gemeinsame Basis für den sicheren Austausch von Nachweisen zwischen allen Akteuren. Mittels internationaler Verträge soll sichergestellt werden, dass die E-ID auch im Ausland Gültigkeit hat.